Tarifinformationen
Der Strompreis ist das Entgelt für die Lieferung von elektrischer Energie. Dieser sogenannte Stromliefervertrag für ein Haushalt besteht in der Regel aus Arbeits- und Grundpreis (Entgelt = Arbeitspreis + Grundpreis).
Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig.
Er ist das Ergebnis aus verbrauchter, elektrischer Arbeit (kWh) und dem festgelegten Arbeitsentgelt (€/kWh). Der Arbeitspreis (€) ergibt sich so aus den verbrauchten Einheiten (kWh) multipliziert mit dem Arbeitsentgelt (€/kWh).
Grundpreis ist verbrauchsunabhängig.
Er ist ein Bereitstellungspreis und dient zur Kostendeckung der Verwaltung, der Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), der Ablesung und der Rechnungsstellung. Die Abrechnung erfolgt pro Monat oder Jahr, zumeist aber tagesgenau.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem „Erneuerbarer Energien Gesetz" (kurz: EEG) und regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Dabei werden folgende Energiequellen gefördert:
- Photovoltaik
- Wasserkraft
- Windenergie
- Geothermie
Die Einspeisevergütung richtet sich nach der Installationsart und ist gestaffelt nach der Spitzenleistung der Solaranlage (in kWp). Der jeweils gültige Tarif hängt vom genauen Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Ihre zum Inbetriebnahme-Datum gültige Einspeisevergütung (€/kWh) finden Sie auf der Gutschriftanzeige Ihres Netzbetreibers. Er beantwortet auch weitere Fragen.
Beispiel: Solaranlagenleistung: 7 kWp; Inbetriebnahme:1.5.2013 ergibt nach EEG eine Einspeisevergütung von 15,63 ct / kWh